Hat der Brexit Auswirkungen auf meinen Kauf?

Obwohl das EU-Handelsabkommen für viele Neuwaren ein zollfreies Einfuhrsystem beibehalten hat, sind gebrauchte Uhren, die in die EU und aus der EU verkauft werden, aufgrund der sich ändernden Regeln des Brexit mit einer Steuer von 20 % belegt. Damit Sie davon nicht betroffen sind, haben wir sichergestellt, dass bei Uhren, die in Ihrer Lokalität verfügbar sind, keine versteckten Steuern oder Zollgebühren anfallen. Bitte beachten Sie, dass bei Uhren, die auf externen Marktplätzen angeboten werden, dennoch die Steuer von 20 % erhoben werden kann.